Oberlandesgericht Köln trifft wichtige Entscheidung für ausgewiesene Straftäter, die wieder nach Deutschland einreisen möchten - Bereits aus dem Ausland heraus kann Antrag auf Bewährung gestellt werden
Wer in Deutschland rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt und ausgewiesen wurde, bevor die Strafe zu Ende vollstreckt wird, wird bei seiner Wiedereinreise festgenommen, die Strafe wird weiter vollstreckt, solange nicht Verjährung eingetreten ist.
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