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Rechtsanwalt Albert
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Pflichtverteidiger sofort bei Haft
Pflichtverteidigung ab erstem Hafttag
Nach der polizeilichen Festnahme muss ein Beschuldigter, wenn die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt, dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob ein Haftbefehl erlassen wird oder nicht. Bei diesem Termin muss der Richter den Beschuldigten fragen, ob er schon einen Anwalt hat oder einen Pflichtverteidiger beigeordnet haben möchte. Natürlich darf sich der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger seines Vertrauens auswählen und darf sich auch ein paar Tage Zeit nehmen.
Ein Pflichtverteidiger ist kein schlechterer Verteidiger
Der Unterschied zum sogenannten Wahlverteidiger, der nicht vom Gericht beigeordnet wird, ist: Der Pflichtverteidiger bekommt sein Geld von der Staatskasse, während der Wahlverteidiger vom Mandanten oder dessen Familie bezahlt wird. Das Wort "Pflichtverteidiger" hat häufig einen negativen Beigeschmack. Pflicht bedeutet dabei, dass ein vom Gericht bestellter Rechtsanwalt verpflichtet ist, diese Tätigkeit auch zu übernehmen. Und zwar als Verteidiger des Angeklagten und nicht als Erfüllungsgehilfe des Gerichts.
Natürlich müssen Sie darauf achten, dass Ihnen nur ein Anwalt beigeordnet ist, der sich auch im Strafrecht auskennt. Ein engagierter Strafverteidiger bearbeitet sein Pflichtverteidigungsmandant genauso intensiv wie ein Wahlmandat. Darauf hat der Mandant auch einen Anspruch.
Jahn-Rüdiger Albert
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