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Rechtsanwalt Albert
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Pyrotechnik in Bochum
Schwerstverletzte beim Spiel VfL Bochum gegen 1. FC Nürnberg. Verfahren wegen Fackeleinsatz eingestellt. Ein Heranwachsender aus Erlangen geriet ins Visier der Polizei: Auf einem Video sei er zu sehen, wie er mit einer brennenden Seenotrettungsfackel im Gästeblock wedelte. Es folgten Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und schließlich eine Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Verletzt hatte er mit der Leuchtfackel niemand. Jedenfalls könne man das nicht nachweisen, so die Kripo. Und in der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass die schweren Brandverletzungen gar nicht durch Fackeln hervorgerufen wurden, sondern durch brennendes Magnesiumpulver auf dem Boden.
Die zuständige Jugendrichterin beim Amtsgericht Erlangen glaubte ihm, dass er niemanden verletzen, sondern nur Stimmung machen wollte. Sie folgte der Meinung des Verteidigers Jahn-Rüdiger Albert, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. Einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (Ordnungswidrigkeit), für den Bußgeld fällig ist, warf sie ihm allerdings trotzdem vor – vor allem jedoch, dass seine Aktion extrem gefährlich gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft wollte dagegen eine Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung erreichen: Wer im Stadion Fackeln schwenkt, der nimmt Verletzungen der anderen Zuschauer billigend in Kauf. Nach anfänglichem Zögern stimmte dann aber auch die Staatsanwaltschaft zu: das Verfahren wurde gem. § 154 StPO eingestellt.
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